HAUSORDNUNG SÜDBAHNHOTEL KULTUR GMBH

Die BesucherInnen haben die geltende Hausordnung einzuhalten. Jede gültige Eintrittskarte berechtigt eine Person zum Besuch der angegebenen Vorstellung unter Einhaltung der Hausordnung. Dem Personal des Südbahnhotels ist auf Verlangen stets die gültige Eintrittskarte und im Falle der Inanspruchnahme von Ermäßigungen die entsprechende Berechtigung vorzuweisen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung oder die obigen Bestimmungen können die BesucherInnen ohne Rückerstattung des Kaufpreises der Vorstellung verwiesen werden.

1. Diese Hausordnung regelt die Benützung aller im Südbahnhotel vorhandenen Räume. Alle MitarbeiterInnen und BesucherInnen, aber auch MieterInnen und deren MitarbeiterInnen, die sich auf diesem Areal aufhalten, unterliegen dieser Hausordnung. Die/Der Mieter/in nimmt die für das Südbahnhotel geltende Hausordnung zur Kenntnis und verpflichtet sich, für die Einhaltung derselben Sorge zu tragen. Die/Der Mieter/in verpflichtet sich insbesondere, sämtliche in Benützung genommenen Objekte, Räume und Gegenstände widmungsgemäß, fachgemäß und pfleglich zu behandeln. Bei Nichtbeachtung dieser Hausordnung und eventuell weiterer von der Südbahnhotel Kultur GmbH getroffener Anordnungen kann der Zutritt ins Südbahnhotel auf Dauer verwehrt werden.

2. Das Südbahnhotel darf nur über die vorgesehenen und entsprechend dem Bedarf freigegebenen Eingänge bzw. Einfahrten betreten werden. Betriebsfremden Personen ist der Zutritt zum Südbahnhotel nach entsprechender vorheriger Anmeldung bei der Portierin/dem Portier nur in dienstlichen Angelegenheiten oder mit ausdrücklicher Genehmigung der Südbahnhotel Kultur GmbH gestattet. Bei Führungen dürfen nur die freigegebenen Wege von den BesucherInnen benützt werden. Ein Übersteigen von Absperrungen ist verboten. Begleitpersonen von Führungen haben darauf zu achten, dass die Hausordnung im Allgemeinen und die oben angeführten Punkte im Besonderen eingehalten werden. Funktionäre, AkteurInnen, Bedienstete und sonstige MitarbeiterInnen der Mieterin/des Mieters haben sich mit Ausweisen zu legitimieren. Die Anzahl der von der Mieterin/dem Mieter ausgestellten Ausweise ist der Südbahnhotel Kultur GmbH mitzuteilen. Diese Ausweise ersetzen nicht die Eintrittskarte und berechtigen nicht zur Sitzplatzbenützung in den Sälen.

3. Der Zutritt zu Künstlergarderoben und Einspielräumen ist nur den dort unmittelbar Beschäftigten gestattet. Der Zutritt zur Bühne, den Betriebsräumen, den Arbeitsbereichen etc. ist nur Befugten gestattet. Befugte sind MitarbeiterInnen der Technik-Abteilung der Südbahnhotel Kultur GmbH sowie unterwiesene und/oder autorisierte Personen. Die Möglichkeit des Besuches von Proben wird jeweils entsprechend bekannt gegeben. Die Mieterin/der Mieter oder ihre/seine bevollmächtigte Vertretung muss während der Veranstaltung außerhalb des Zuschauerraumes durchgehend erreichbar und anwesend sein.

4. Die Mitnahme von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten ist verboten. Zuspätkommende BesucherInnen können nur in Pausen eingelassen werden.

5. Die Besucherin/der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass sie/er während ihrer/seiner Anwesenheit im Südbahnhotel Gegenstand von Bild- und Tonaufnahmen sein kann. Dies erfolgt zu Marketingund PR-Zwecken (insbesondere aktuelle Berichterstattung). Es besteht ein Widerspruchsrecht, wobei wir davon ausgehen, dass nur in besonderen Fällen die berechtigten Interessen der abgebildeten Personen im Einzelfall überwiegen können. Weitere Informationen zum Datenschutz auf www.suedbahnhotel-kultur.at/datenschutz. Die Besucherin/der Besucher erklärt sich bereit, bezüglich der Verwendung o.a. Bild- und Tonaufnahmen keine wie auch immer gearteten Forderungen geltend zu machen.

6. Eine Stunde nach der Aufführung bzw. nach Probenende wird das Südbahnhotel geschlossen. Danach ist das Betreten des Südbahnhotels nicht mehr gestattet. Bei Empfängen oder ähnlichen Veranstaltungen ist die Sperrstunde bis spätestens 24.00 Uhr einzuhalten. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Bühnenbereich außer von MitarbeiterInnen der Technik-Abteilung nur während Proben und Vorstellungen zugänglich ist. Dies betrifft ausschließlich unmittelbar an diesen Proben und Vorstellungen Beteiligte.

7. Das Anbringen von Plakaten, das Aufstellen von Werbemitteln (zB. Roll-Ups), das Verteilen von Drucksorten und sonstige Ankündigungen im Gebäude, am Gebäude und vor dem Gebäude aber auch in der Parkgarage darf nur nach vorheriger Zustimmung der Leitung, an den hierfür bestimmten Stellen nach Maßgabe des verfügbaren Platzes durch MitarbeiterInnen der Südbahnhotel Kultur GmbH erfolgen.

8. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in den dafür bestimmten Bereichen (Gastronomieund Aufenthaltsräume) gestattet. Besonders wird darauf hingewiesen, dass die Veranstaltungssäle und die Bühne nicht mit Getränken und Verpflegung betreten werden dürfen.

9. Es gilt striktes Alkohol- und Drogenverbot. Dieses Verbot betrifft alle diensthabenden MitarbeiterInnen und Fremdpersonal, das von MieterInnen gestellt wird.

10. Das Rauchen und Hantieren mit offenem Feuer ist im Südbahnhotel verboten. Insbesondere gilt dies auch für Büros, Flure, Gänge und Garderoben. In diesem Zusammenhang wird auf die Brandschutzordnung verwiesen, die für jede Mitarbeiterin/jeden Mitarbeiter und Mieterin/Mieter bindend ist. Die Brandschutzordnung liegt bei der Portierin/dem Portier zur Einsichtnahme auf.

11. Bei Ertönen des Feueralarms ist das Südbahnhotel sofort auf kürzestem Wege zu verlassen. Die grünen Richtungsweiser zu den Ausgängen sind zu beachten. Aufzüge dürfen hierbei nicht benützt werden.

12. Die Dekoration von Sälen und sonstigen Räumen bedarf der vorherigen Zustimmung der Südbahnhotel Kultur GmbH und ist nach deren Weisung vorzunehmen. Für jeden hierbei entstehenden Schaden haftet die Mieterin/der Mieter. Es dürfen nur schwer entflammbare Materialien verwendet werden.

13. Bei Musikveranstaltungen kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen, für die keine wie immer geartete Haftung übernommen wird. Die Mieterin/der Mieter ist verpflichtet, die Lautstärke der von ihr/ihm verwendeten Anlagen in den gemieteten Sälen so zu steuern, dass andere Veranstaltungen oder Proben in den übrigen Sälen nicht gestört werden.

14. Das Mitbringen von Haustieren ins Südbahnhotel ist nicht gestattet.

15. Die für das Publikum bestimmten Kleiderablagen werden ausschließlich von der Südbahnhotel Kultur GmbH betrieben. Überkleider, Schirme und Stöcke sind in den entsprechenden Kleiderablagen abzugeben. Für in abgegebenen Kleidungsstücken, Taschen und Rucksäcken befindliche Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Das Mitnehmen in den Zuschauerraum oder das Hinterlegen an anderen Stellen ist untersagt. Eine Haftung für in den Künstlergarderoben oder anderswo hinterlegte Gegenstände wird von der Südbahnhotel Kultur GmbH nicht übernommen.

16. Schadensfälle, die durch Nichtbeachtung der Hausordnung und der Unfallverhütungsvorschriften entstehen, unterliegen der vollen persönlichen Haftung.

17. Parken auf dem Gelände des Südbahnhotels ist nur auf den von Südbahnhotel Kultur GmbH zugewiesenen Flächen möglich. Die Anlieferung ist mit der Südbahnhotel Kultur GmbH abzusprechen. Transportmittel dürfen nicht in den Außenanlagen abgestellt werden.

18. Alle Verkehrswege, Fluchtwege und Ausgänge müssen unverstellt bleiben. Einrichtungsgegenstände, Sessel und Bänke dürfen nicht von ihren Standorten entfernt, in Verkehrswegen oder auf den Stehplätzen aufgestellt werden. Stehplätze sind nur in den hierfür bestimmten Bereichen zulässig.

19. Die jeweilige diensthabende Projektleitung hat am Abend der Veranstaltung als Bevollmächtigte/r der Südbahnhotel Kultur GmbH in Krisen- oder Gefahrensituationen die Letztentscheidungskompetenz gegenüber den MitarbeiterInnen der Südbahnhotel Kultur GmbH, dem Publikum und etwaigen hausexternen VeranstalterInnen, MieterInnen und dergleichen.

20. Bei Feierlichkeiten oder der Benutzung der gastronomischen Anlagen durch Gäste nach Veranstaltungen wird der Zeitpunkt der Sperrstunde und damit der Räumung des Hauses von der diensthabenden Projektleitung festgelegt. Die Räumung des Hauses ist durch das Ordnerpersonal zu vollziehen.

21. Gefundene Gegenstände sind unverzüglich bei der Portierin/dem Portier zu hinterlegen und werden dort nach erbrachtem Eigentumsnachweis ausgehändigt.

22. Im Südbahnhotel Semmering kommen die von der Österreichischen Bundesregierung bzw. Landesregierung Niederösterreich ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der aktuellen SARS-COV-2 Pandemie zur Anwendung.

23. Zusätzlich zu den aktuell gültigen SARS-COV-2-Verordnungen gilt ab dem Betreten der geschlossenen Räume und während der Vorstellungen am Sitzplatz eine FFP2-Maskenpflicht. Ausgenommen sind die Bereiche der Gastronomieeinrichtungen. Gültig ab 1. Mai 2022 Südbahnhotel Kultur GmbH Südbahnstraße 27 2680 Semmering E-Mail office[at]suedbahnhotel-kultur.at